Rechtsprechung
VG Augsburg, 02.11.2011 - Au 4 K 11.847 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erweiterung einer Spielhalle (144 m² Nutzfläche); Sondergebiet "Einkaufszentrum bestehend"; unzulässige Festsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81
Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage - …
Auszug aus VG Augsburg, 02.11.2011 - Au 4 K 11.847
Zur Auslegung der Festsetzungen könne auch die Begründung des Bebauungsplanes ergänzend herangezogen werden (BVerwG vom 18.2.1983 Az: 4 C 18/81, juris Rd.Nr. 14).Auch der vom Beklagten geltend gemachte Ausnahmefall, wonach es ausnahmsweise ausreichend ist, wenn sich die Zweckbestimmung zweifelsfrei aus dem Gesamtzusammenhang der Darstellungen und Festsetzungen sowie der Begründung ergibt, ist vorliegend nicht erfüllt (BVerwG, Urteil vom 18.2.1983, Az. 4 C 18/81 RdNr. 14).
- VGH Bayern, 06.07.2005 - 1 B 01.1513
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Spielhalle in einem Gewerbegebiet
Auszug aus VG Augsburg, 02.11.2011 - Au 4 K 11.847
Vorliegend seien keine besonderen, nicht bereits von § 15 Abs. 1 BauNVO erfassten städtebaulichen Gründe ersichtlich, so dass nach der Rechtssprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Az. 1 B 01.1513, juris) das Ermessen zur Ausnahmeerteilung zu Gunsten des Bauherrn auf Null reduziert sei und das Vorhaben ausnahmsweise zulässig sei. - BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07
Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche; …
Auszug aus VG Augsburg, 02.11.2011 - Au 4 K 11.847
Nicht gestattet ist es ihr jedoch, durch eine betriebsunabhängige Festsetzung von Verkaufsflächenobergrenzen für alle im Sondergebiet ansässigen oder zulässigen Einzelhandelsbetriebe das System der vorhabenbezogenen Typisierung zu verlassen, auf dem die Vorschriften der Baunutzungsverordnung zur Art der baulichen Nutzung beruhen (BVerwG, Urteil vom 3.4.2008, Az. 4 CN 3/07, RdNr. 16 ).
- BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 16.87
Begriff des "Einkaufszentrums" im Sinne des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO
Auszug aus VG Augsburg, 02.11.2011 - Au 4 K 11.847
Ein solches "Zusammenwachsen" mehrerer Betriebe zu einem "Einkaufszentrum" setzt jedoch außer der erforderlichen räumlichen Konzentration weitergehend voraus, dass die einzelnen Betriebe aus der Sicht der Kunden als aufeinanderbezogen, als durch ein gemeinsames Konzept und durch Kooperation miteinander verbunden in Erscheinung treten (BVerwG, Urteil vom 27.4.1990, Az. 4 C 16/87, RdNr. 21 , BRS 50 Nr. 67). - BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97
Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.; …
Auszug aus VG Augsburg, 02.11.2011 - Au 4 K 11.847
Unterscheidet sich dessen Zweckbestimmung von der Zweckbestimmung des festgesetzten Sondergebietes wesentlich, ist den Erfordernissen des § 11 Abs. 1 BauNVO entsprochen (BVerwG, Beschluss vom 7.7.1997 Az. 4 BN 11/97, RdNr. 10 ). - VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 5 S 3227/98
Festsetzung eines Technologieparks als sonstiges Sondergebiet im Bebauungsplan
Auszug aus VG Augsburg, 02.11.2011 - Au 4 K 11.847
Insoweit ist der Sachverhalt auch nicht mit der Entscheidung der vom Beklagten angeführten Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 30. November 2000 (Az. 5 S 3227/98) vergleichbar.
- VG Augsburg, 30.01.2013 - Au 4 K 12.951
Baugenehmigung; Veränderungssperre; Bebauungsplan; genehmigtes Vorhaben; …
Mit Schriftsatz vom 16. Juni 2011 erhob der Klägerbevollmächtigte Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Augsburg (Az: Au 4 K 11.847).Zur Ergänzung des Sachverhalts wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten (auch des Verfahrens Au 4 K 11.847) und die vorgelegten Verwaltungsakten.